Subventionen, Beiträge, Zuschüsse und wirtschaftliche Vergünstigungen

In Bezug auf die in den Art. 26 und 27 des Gesetzesdekrets 33/2013 festgelegten Veröffentlichungspflichten wird darauf hingewiesen, dass der Art. 1, Absatz 1) Buchstabe i) des Regionalgesetzes 10/2014 in Verbindung mit dem Art. 7 des Regionalgesetzes 8/2012 auf die Gesellschaft Anwendung finden. 

Art. 1 Absatz 1) Buchstabe i) des Regionalgesetzes 10/2014 sieht vor, dass Art. 7 des Regionalgesetzes 8/2012 anstelle der Art. 26 und 27 des Dekrets gilt. Art. 7 des Regionalgesetzes 8/2012 sieht vor, dass derselbe Artikel nur für örtliche Körperschaften, deren Betriebe und In-House-Gesellschaften gilt. Da es sich bei dieser Gesellschaft um eine In-House-Gesellschaft handelt, ist sie auch verpflichtet, Art. 7 des Regionalgesetzes 8/2012 anzuwenden. 

Die zu veröffentlichenden Daten gemäß Art. 7 des Regionalgesetzes 8/2012 sind sehr verschiedenartig, was in Analogie auch von der ANAC in ihren FAQ zur Transparenz bei der Anwendung des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013 bestätigt wird: "Wenn aus der Art des Rechtsakts oder aus den Angaben dazu nicht eindeutig hervorgeht, ob eine Maßnahme unter die in den Artikeln 26 und 27 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013 genannten Maßnahmen fällt, ist es jeder Verwaltung und jeder Einrichtung in Anbetracht der Verschiedenartigkeit solcher Rechtsakte überlassen, die Sachverhalte festzulegen, die nicht unter die Kategorie "Rechtsakte zur Gewährung von Subventionen, Beiträgen und wirtschaftliche Vergünstigungen" fallen. Es wird die Wichtigkeit unterstrichen, diese Entscheidung angemessen zu begründen". 

Daher hat die Gesellschaft beschlossen, von der Veröffentlichungspflicht in diesem Unterabschnitt die Zahlungen/Vergütungen auszunehmen, die (i) als Entgelt für die Erbringung einer Gegenleistung, auch nichtwirtschaftlicher Art, oder (ii) in Form von Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter gezahlt werden. 

Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen wird daher präzisiert, dass es keine Dokumente, Informationen oder Daten gibt, die in diesem Unterabschnitt veröffentlicht werden müssen, da es keine wie oben dargelegte Sachverhalte gibt, die der Kategorie gemäß Art. 7 des Regionalgesetzes 8/2012 zuzuordnen sind. 

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass für diese Gesellschaft keine Sachverhalte vorliegen, die in die Kategorie der Maßnahmen gemäß Art. 7 des Regionalgesetzes 8/2012 fallen. 

Erstellungsdatum: 25/02/2022
Datum der letzten Änderung: 13/05/2022