Kontrolleinrichtung, die die Funktionen von OIV ausführt
Die Gesellschaft verfügt über kein unabhängiges Bewertungsorgan (OIV, Organismo Indipendente di Valutazione) und ist auch nicht verpflichtet, eine solches Organ zu bestellen.
Die Überprüfung der Erfüllung der Verpflichtungen im Bereich der Veröffentlichungen gemäß Art. 14, Abs. 4, Buchstabe g) des GVD 150/2009 hat untenstehendes Subjekt inne.
Name | Steuernummer | Datum der Ernennung |
Mattia Lo Presti | 29.01.2024 |
Erstellungsdatum:
25/02/2022
Datum der letzten Änderung:
30/01/2024